Firmenanschrift:
LIVING by Franz Hollaus GmbH
Hollenzen 115
6290 Mayrhofen
www.living-wohntraum.at
info(at)living-wohntraum.at
Telefon: +43 5285 64150
FAX: +43 5285 64150 25

Firmensitz: Mayrhofen 
FN 191719/s    
FB-Gericht: BG Zell am Ziller     
UID-Nr. ATU 48568802

Geschäftsführer: Franz Hollaus, geb. 1962

Gewerbewortlaut
Handel mit Möbeln und Waren aller Art

Zuständigkeitsbereich
Handel mit Möbeln und Waren aller Art
Planung und Ausführung von architektonischer Raumgestaltungen
Möbelproduktion und Maßanfertigungen 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich

Die Lieferungen und Leistungen unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Käufers, erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklicher ihrer Geltung schriftlich zugestimmt.

Anzuwendendes Recht, Gerichtstand

Es gilt das Recht der Österreichischen Republik. Für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis, dem diese allgem. Geschäftsbedingungen zu Grunde liegen wird als Gerichtsstand das zuständige Gericht für den Sitz unseres Unternehmens vereinbart.

Geistiges Eigentum

Pläne und Skizzen bleiben geistiges Eigentum unseres Unternehmens. Jede Verwertung bzw. Vervielfältigung bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.

Angebote, Kostenvoranschläge, Planungsaufwand

Angebote und Kostenvoranschläge sind grundsätzlich unverbindlich und unentgeltlich sofern sich diese nicht um ein Verbrauchergeschäft handeln. Wird dafür ein Planungsaufwand seitens des Unternehmens getätigt, werden diese Planungskosten pauschal in Rechnung gestellt. Kommt jenes Angebot zu einem Vertragsabschluss wird diese Planungskosten im Auftrag rückvergütet. Ein Angebot ist grundsätzlich vier Wochen ab Ausstellungsdatum gültig. Erhöhen sich nach Gültigkeitszeitraum des Angebotes die Preise der angebotenen Waren oder Leistungen und der Auftrag kommt erst später zustande werden diese nach Hinweispflicht des Unternehmens angepasst.

Vertragsabschluss

Nebenabreden zu einem Kaufvertrag, insbesondere Zusagen eines Mitarbeiters, sind nur gültig, wenn sie – Verbrauchergeschäfte ausgenommen – schriftlich vereinbart werden. Mit Unterfertigung der Auftragsbestätigung ist der Verkauf für beide Teile abgeschlossen und verbindlich. Nachträgliche Änderungswünsche, insbesondere im Hinblick auf bereits in Arbeit befindliche Möbel und Raumausstattungswaren, geschnittene Meterwaren bzw. abgelehntes Holz, können wir nicht akzeptieren. Werden vom Käufer Pläne beigestellt oder Maßangaben gemacht, haftet er für deren Richtigkeit, sofern nicht ihre Unrichtigkeit offenkundig ist oder ein Naturmaß vereinbart worden ist. Erweist sich eine Anweisung des Käufers als unrichtig, werden wir ihn davon unverzüglich verständigen und ihn um entsprechende Weisung ersuchen. Bei nicht angemessener rechtzeitiger Weisung treffen den Käufer neben den bis dahin aufgelaufenen Kosten auch Verzugsfolgen. Serienmäßig hergestellte Möbel und Raumausstattungswaren werden nach Modell verkauft. Es besteht also kein Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsmuster.

Gewährleistung

Möchte der Käufer eine Änderung oder Preisminderung, können wir uns als Verkäufer von unserer Leistungspflicht nach unserer Wahl durch Nachtragen des Fehlenden oder durch Bewirken einer Verbesserung, bzw. –bei Suchen einer bestimmten Gattung – durch Austausch der mangelnden Sache binnen einer angemessenen Frist von – mangels anderer Vereinbarungen höchstens 8 Wochen –befreien. Soweit Einrichtungsgegenstände aus Holz gefertigt werden, ist zu berücksichtigen, dass Naturmerkmale wie Astlöcher, Risse oder unterschiedliche Farbschattierungen in geringfügigem Maß den Wert der Einrichtungsgegenstände nicht mindern. Auch handelsübliche, geringfügige Abweichungen bei Farben oder Mustern von Raumtextilien oder Böden gelten als akzeptiert. Wir übernehmen keine Haftung von Schäden und Folgeschäden, welche infolge leichter Fahrlässigkeit durch uns oder Personen, für die wir einzustehen haben, verursacht werden. Für Personenschäden, die von uns oder einem unserer Gehilfen verursacht wurden, haften wir jedoch auch dann, wenn diese nur leicht fahrlässig herbeigeführt wurden. Sofern wir Garantien zugesagt haben, gelten diese nur bei sachgemäßer Verwendung der Produkte, insbesondere fachgerechter Montage und ordnungsgemäßer Pflege. Von der Garantiezusage sind Abnützungen jeder Art ebenso wenig erfasst wie Beschädigungen, welche durch den Kunden oder Dritte verursacht wurden. Der Käufer kann an die bestellten Waren qualitativ Ansprüche nur in einer Höhe stellen, wie sie handelsüblich bei Waren in der Preislage der Bestellung gestellt werden können. Für den Herstellern zugesagte Garantien gelten deren Garantiebedingungen.

Produkthaftung

Gegen Forderungen nach dem Produkthaftungsgesetz können wir uns durch fristgerechte Nennung des Herstellers oder Vorlieferanten befreien. Allfällige Regressforderungen gelten nur dann als berechtigt, wenn der Fehler in unserem Kreis verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet wurde.

Eigentumsvorbehalt

Wird der Kaufgegenstand vor Bezahlung an den Käufer ausgefolgt, bleibt dieser bis zur vollständigen Bezahlung (inkl. Nebengebühren, bei Hereinnahme von diskontfähigem Wechseln und Schecks bis zu deren Einlösung) in unserem Eigentum (Vorbehaltsware). Der Käufer darf bis zur Begleichung der Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware nicht verfügen und trägt das volle Risiko für die ihm anvertraute Ware, insbesondere für die Gefahr des Untergangs, des Verlustes oder der Verschlechterung. Für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes hat der Käufer die gelieferte Ware pfleglich und schonend zu behandeln. Bei Zugriffen Dritter – insbesondere durch Pfändung – auf die Vorbehaltsware hat der Käufer auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können.

Zahlungsbedingungen und Verzug

Wir behalten uns vor bis max. ein Drittel der Auftragssumme als Anzahlung zu verlangen soweit nichts anderes vereinbart ist, gilt als Fälligkeitstermin für das (restliche) Vertragsentgelt der Tag der Abholung bzw. der Zustellung der Einrichtungsgegenstände. Soweit wir die Zahlung durch Wechsel, Scheck, Bank oder Kundenkarten akzeptieren, wird unsere Forderung erst mit Einlösung dieser Mittel getilgt. Diskontspesen trägt der Kunde. Der Käufer kann gegen von uns geltend gemachte Ansprüche nur mit solchen Forderungen aufrechnen, welche gerichtlich festgestellt oder von uns schriftlich anerkannt wurden. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen von 8 % über der Sekundärmarktrendite, mindestens jedoch 10 %, zu verrechnen. Zusätzlich hat der Kunde Mahnspesen in Höhe von pauschal € 10,- pro erfolgter Mahnung sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr € 10,- zu ersetzen. Bei erfolgloser 2. Mahnung sind wir berechtigt ein Inkassobüro zu beauftragen, dessen Kosten uns der Kunde bis zu den in der Verordnung BGBl 1996/141 idgF genannten Höchstbeträgen zu ersetzen hat. Bei Zahlungsverzug sind wir auf Weiteres von allen weiteren Leistungs- und Lieferverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzuhalten, Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Satzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Im letztgenannten Fall sind zur Verrechnung eines pauschalen Schadenersatzes von 25 % des Rechnungsbetrages oder aber des tatsächlich entstandenen Schadens berechtigt.

Terminverlust

Wurde ein Abzahlungsgeschäft vereinbart, behalten wir uns für den Fall der Nichtzahlung von Teilbeträgen seit mindestens sechs Wochen gem. § 13 KSchG das Recht vor, die sofortige Entrichtung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern.

Rücktrittsrecht des Käufers bei Verbrauchergeschäften

Dem Käufer kommt in der von § 3/I KSchG erfassten Fällen (Haustürgeschäften) ein Rücktrittsrecht zu. Hat ein Verbraucher daher seine Vertragserklärung nicht in den für unsere geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen abgegeben oder durch beidseitigem Einverständnis einen Termin in den Räumlichkeiten des Käufers zugestimmt, so kann er von seinen Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten. Darüber hinaus kann der Käufer dann vom Vertrag oder Vertragsantrag nur dann zurücktreten, wenn ohne seine Veranlassung für seine Einwilligung maßgebliche Umstände, welche wir im Vertrag ausdrücklich als wahrscheinlich dargestellt haben (z.B. Aussicht auf einen Kredit), nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten (§ 3/II KSchG). Der Rücktritt kann in beiden Fällen binnen einer Woche erklärt werden, wenn der Kunde eine schriftliche Belehrung über dieses Rücktrittsrecht erhalten hat. Im zweiten Fall beginnt die Frist zu laufen, sobald für den Verbraucher erkennbar ist, dass die genannten Umstände nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten. Das Rücktrittsrecht erlischt jedoch spätestens einen Monat nach der vollständigen Erfüllung des Vertrages durch beide Vertragspartner.

Stornogebühr

Ein Vertragsrücktritt ist ansonsten nur aus wichtigem Grund zulässig. Soweit wir einem nicht gerechtfertigten Rücktritt zustimmen, sind wir berechtigt, vorbehaltlich eines darüber hinausgehenden Schadenersatzes, eine Stornogebühr in der Höhe von 25 % des Verkaufspreises zu verrechnen. Dieser Schadenersatz kann insbesondere die Kosten von Planungsarbeiten, verlangten Bemusterungen, Reisen, u.Ä., betreffen. Soweit Planungsarbeiten nicht gesondert abgegolten werden, machen wir im Fall des Rücktritts des Käufers vom Vertrag unsere Urheberrechte an entsprechenden Planungsunterlagen geltend.

Preise, Abnahme und Lieferung der Waren

Unsere Verkaufspreise beinhalten die Kosten für Zustellung, Montage oder Aufstellung nur im Falle einer gesonderten Vereinbarung. Die Verkaufspreise verstehen sich bei Verbrauchergeschäften inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Liefertermine gelten immer als Richttermine. Wurde dieser unverbindliche Richttermin um mehr als drei Wochen überschritten, kann uns der Käufer eine angemessene, mind. 14 Tage umfassende Nachfrist setzen. Der Käufer ist verpflichtet, Teillieferungen anzunehmen. Diese sind bei Lieferung fällig. Bei Selbstabholung liegt die Transportgefahr beim Käufer. Auf Wunsch werden gegen ein zusätzliches zum Abholpreis zu leistendes Entgelt sämtliche bei uns gekauften Gegenstände zugestellt, aufgestellt oder montiert. Hat der Käufer die gekaufte Ware nicht zum vereinbarten Termin übernommen, sind wir berechtigt, die Vertragsware bei uns unter Anrechnung einer Lagergebühr von 0,1 % des Rechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag einzulagern und auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen. Sind seit Beginn des Annahmeverzuges mind. zwei Monate verstrichen, können wir in diesem Fall zwischenzeitlich eingetretene Preiserhöhungen, die durch kollektivvertragliche Lohnerhöhungen oder Materialpreiserhöhungen erfolgten, entsprechend weitergeben. Nach Setzung einer angemessenen Nachfrist können wir aber auch jederzeit vom Vertrag zurücktreten und die Ware nach erfolgtem Rücktritt an einen anderen Kunden weiterverkaufen. Für diesen Fall sind wir zur Verrechnung eines pauschalen Schadenersatzes von 25 % des Rechnungsbetrages oder aber des tatsächlichen Schadens berechtigt. Bei von uns nicht zu vertretenden Störungen in unserem Geschäftsbetrieb oder im Geschäftsbetrieb unseres Vorlieferanten, wie Streiks, Aussperrungen oder Elementarereignissen, gilt eine entsprechende Verlängerung der Lieferzeit als vereinbart.

Versand bzw. Transportkosten von Handelswaren oder eigens in unserem Unternehmen produzierten Waren, die durch eine Auftragsbetätigung des Käufers unterzeichnet werden und die an entfernten Orten  in Österreich oder in restliche EU-Länder mittels einer Spedition geliefert werden sollen, übernimmt der Käufer. Diese Kosten stehen in Abhängigkeit der Größe, der jeweiligen Verpackung, des Gewichtes, der Auftragssumme sowie des jeweiligen Road-pricing in der EU. Bei der Abwicklung des Versandes sind die Lieferanschrift sowie eine Telefonnummer maßgeblich.

Verpackungsmaterial

Das Rückgaberecht im Sinne der Verpackungsverordnung ist auf Verpackungen der Art, Form und Größe, welche wir in unserem Sortiment führen, beschränkt.

Haftung mehrerer Käufer

Haben sich durch einen Kaufvertrag mehrere Käufer verpflichtet, so haften diese für die Erfüllung aller in diesem Vertrag übernommenen Verpflichtungen gemäß ABGB als Solidarschuldner zur ungeteilten Hand.

Gewährleistung

Bei Verbrauchergeschäften gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Bei Beanstandungen hat unser Unternehmen die Wahl zwischen Verbesserung und Austausch der Sache. Es ist zu beachten, dass Holz und Furniere naturbedingte Wuchs-, Farb- und Strukturunterschiede aufweisen. Beanstandungen aus dieser Position werden daher nicht anerkannt. Vom Kunden zu beachten ist auch das Wohnklima. Eine optimale relative Feuchtigkeit liegt bei etwa 50-60%. Bei zu trockener aber auch zu feuchter Umgebung können an Holz Holzwerkstoffen Schäden (Verzug, Risse, Astlöcher, Oberflächenfehler, o.Ä.) entstehen. Auch die Temperaturunterschiede zwischen den einzelnen Räumen dürfen nicht mehr als 4% betragen (Vorsicht bei Nassräumen, WC und Kellergängen). Bei nicht Einhaltung sind Verformungen leider nicht auszuschließen. Schäden dieser Art sind von der Gewährleistung ausgenommen.